BIG e.V. Über uns
Es ist unser Ziel, die Rechte gewaltbetroffener Frauen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass Täter stärker in die Verantwortung genommen werden.
Mit unseren unterschiedlichen Arbeitsbereichen wollen wir in der Gesellschaft Rahmenbedingungen schaffen, die einerseits Gewalt in ihrer Entstehung verhindern und andererseits zu besserem Schutz und zu angemessener Unterstützung von Frauen und ihren Kindern beitragen.
Es ist unser Ziel, die Rechte gewaltbetroffener Frauen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass Täter stärker in die Verantwortung genommen werden. Kinder, die von der Gewalt an ihren Müttern mitbetroffen sind, müssen besser geschützt und bei der Intervention stärker berücksichtigt werden.
Leitbild
Über unsere Vision, unsere Werte, unsere Ziele und unseren Weg dorthin erfahren Sie mehr in unserem Leitbild.
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Unsere Vision
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Wir streben eine Welt an, in der jeder Mensch ein selbstbestimmtes, und gleichberechtigtes Leben führen kann frei von jeglicher Art der Diskriminierung und allen Formen von Gewalt.
Wir setzen uns dafür ein, insbesondere häusliche Gewalt gegen Frauen* und ihre Kinder zu beenden, ihre Folgen zu überwinden und die ihr zugrundeliegende strukturelle Ungleichheit der Geschlechter, insbesondere die Benachteiligung von Frauen* in der Gesellschaft abzubauen.
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Unsere Werte
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Wir sind politisch unabhängig, aber nicht neutral: Eine humanistische Grundhaltung nach dem Prinzip sozialer Verantwortung und Solidarität bestimmen unser Handeln. Dies bedeutet auch, dass wir klar Stellung beziehen gegen jede Form von diskriminierendem, demokratiefeindlichem und menschenverachtendem Gedankengut und Verhalten. Zugleich ist unser Handeln geprägt durch eine feministische Grundhaltung und Parteilichkeit für Betroffene vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Verhältnisse, die Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse von Männern und Frauen* und einem patriarchalisch geprägten Rollenverständnis sind. Dies verhindert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen* am gesellschaftlichen Leben und begünstigt die Entstehung von häuslicher Gewalt.
Häusliche Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Wir engagieren uns rechtebasiert gegen häusliche Gewalt auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der UN Kinderrechtskonvention, des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) sowie den gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland. Die darin verbrieften Rechte begründen sich in der Menschenwürde, die jedem Menschen gleichermaßen zukommt – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, politischer oder sonstiger Überzeugung, ethnischer oder sozialer Herkunft, Staatsangehörigkeit, genetischen Merkmalen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Geburt, Behinderung, sexueller und geschlechtlicher Identität, Alter usw.
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Unsere Ziele
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An der weltweiten Bekämpfung häuslicher Gewalt durch staatliche wie nicht-staatliche Organisationen wirken wir in unserer täglichen Arbeit mit.
Der überwiegende Teil der Gewaltausübenden sind Männer. Daher ist die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen* und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, die zentrale Motivation und Grundlage unseres Handelns. Aufbauend auf unserer Vision und unseren Werten möchten wir ihnen entlang ihrer Bedürfnisse und im Bewusstsein bestehender Geschlechterdiskriminierung begegnen, sie unterstützen und struktureller Benachteiligung aktiv entgegentreten.
Gleichzeitig engagieren wir uns für ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für häusliche Gewalt und ihre Folgen, insbesondere auch für Kinder als Mitbetroffene. Durch unsere Arbeit enttabuisieren wir das Thema, verbessern den Schutz für betroffene Frauen* und Kinder und zeigen Wege aus der Gewalt auf.
Häusliche Gewalt zu beenden kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich auch geschlechterbezogenen Machtverhältnisse verändern und Gewalttäter*innen in die Verantwortung genommen werden.
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Unser Weg
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Die unterschiedlichen Lebensverhältnisse der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen* und ihrer Kinder bilden die Basis bei der Entwicklung verschiedenartiger Schutz- und Unterstützungsangebote.
Für die Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir auf Basis des aktuellen Wissenstands und unter stetiger Weiterentwicklung unserer Fachkompetenz auf unterschiedlichen Ebenen. In den verschiedenen Arbeitsbereichen des Trägers BIG e.V. leisten alle Mitarbeiter*innen der Einrichtungen BIG Hotline, BIG Koordinierung und BIG Prävention einen entscheidenden Beitrag dazu, Hilfemöglichkeiten bei häuslicher Gewalt bekannt zu machen, Betroffene zu unterstützen, Gewaltausübende in die Verantwortung zu nehmen, Fachkräfte fortzubilden, über gesellschaftliche Hintergründe aufzuklären, das Schweigen über häusliche Gewalt zu beenden, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Kinder in ihrem Recht auf gewaltfreie Erziehung zu stärken.
Wir betrachten eine gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Strategien mit unseren Kooperationspartner*innen als Grundvoraussetzung dafür, um erfolgreich präventiv arbeiten zu können und häusliche Gewalt zu beenden. Um diese Ergebnisse politisch umzusetzen und wirksam in die Praxis zu überführen, braucht es ein aktives und gut vernetztes Hilfesystem.
Bestehende wie neu entwickelte Maßnahmen und Strategien zur Intervention bei häuslicher Gewalt werden im Rahmen eines kontinuierlichen Monitorings auf ihre Umsetzung und Wirksamkeit hin beobachtet und analysiert.
Dies gestalten wir mit, indem wir Kooperationsstrukturen schaffen und Berufsgruppen, die mit häuslicher Gewalt zu tun haben miteinander vernetzen.
Wir arbeiten schwerpunktmäßig in Berlin. Darüber hinaus arbeiten wir bundesweit mit Kolleg*innen, Wissenschaftler*innen und Politiker*innen und vernetzen uns auf internationaler Ebene. Dies dient der fachlichen Weiterentwicklung sowie zum Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen.
Der Schutz und die Sicherheit gewaltbetroffener Frauen* und ihrer Kinder stehen im Mittelpunkt unsere professionellen Beratungs- und Hilfeangebote. Angehörige, Nachbarn und andere Personen, die sich um Betroffene sorgen, finden bei uns ebenfalls Information und Unterstützung.
Mit unseren eigenen präventiven Angeboten stärken und fördern wir Kinder, damit sie sich in ihren Beziehungen fair und gewaltfrei verhalten können. Hierzu kooperieren wir mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen. Aktiver Kinderschutz bedeutet für uns, Kindern ihre Rechte – insbesondere das Recht auf gewaltfreie Erziehung zu vermitteln. Wir informieren Sie darüber, dass und wo sie Hilfe bekommen können und organisieren für betroffene Kinder Schutz und Hilfe. Dabei beziehen wir Eltern und pädagogische Fachkräfte mit ein.
Mit Blick auf mögliche Kindeswohlgefährdung arbeiten wir entlang eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt im Rahmen unserer Angebote. Dieses bezieht das Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen von einrichtungsinternen wie -externen Personen mit ein und berücksichtigt sowohl präventive als auch interventive Aspekte.
Transparenz
BIG e. V. agiert seit 1993 als gemeinnützige Organisation gegen Häusliche Gewalt und hat sich der Transparenzcharta angeschlossen. Dadurch möchten wir die Grundlage für das Vertrauen in ihre Arbeit sicherstellen.
BIG hat daher zum einen den Transparenzgrundsätzen der Berliner Organisationen des Dritten Sektors folgend seine Informationen in der Berliner Transparenzdatenbank hinterlegt.
Zum anderen stellt BIG Informationen zur Transparenz entlang der Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft auf deren Website zur Verfügung.
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BIG transparent: Maßnahmen und Informationen
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- BIG e.V. - die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen - wurde 1993 gegründet. Weitere Informationen zu unserer Organisation finden Sie im Impressum.
- Die Satzung des Vereins in ihrer letzten Fassung sowie unser Leitbild können Sie oben einsehen.
- Den jüngsten Bescheid des Finanzamts über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft/ Freistellungsbescheid ist in der Berliner Transparenzdatenbank hinterlegt. Den Freistellungsbescheid können Sie dort als pdf-Datei herunterladen.
- Informationen zum Vorstand und der Geschäftsführung finden Sie weiter unten.
- Den Tätigkeitsbericht 2020 finden Sie in der Berliner Transparenzdatenbank.
- Über die Personalstruktur informieren Sie die in der Berliner Transparenzdatenbank gemachten Angaben.
- Mittelherkunft und
- Mittelverwendung entnehmen Sie ebenfalls der Berliner Transparenzdatenbank.
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit: Es besteht zurzeit keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten (Mutter-/Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation)
- Die Zuwendungen von folgenden juristischen und natürlichen Personen überschreiten 10 Prozent unserer Jahreseinnahmen:
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Land Berlin
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Land Berlin
Vorstand
Dr. Chris Lange
Diplom-Sozialarbeiterin, Politologin, Berlin
Friederike Regel
Erziehungswissenschaftlerin, Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin (EHB)
Referentin für Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit
Stiftung Wings of Hope, Berlin/ München
Stefan Beckmann
Erziehungswissenschaftler (Dipl.-Päd.)
PuR – gemeinnützige Projekt- und soziale Regionalentwicklungsgesellschaft mbH, Berlin/ Hennigsdorf
Vereinsmitglieder
18 engagierte Menschen aus verschiedenen Bereichen wie unter anderem Sozialer Arbeit in Frauenunterstützungsorganisationen, Dachverbänden, Hochschulen
Geschäftsführung
Dr. Doris Felbinger
Dr. rer. oec., Dipl.-Volkswirtin, langjährige Mitarbeiterin im Behandlungszentrum für Folteropfer (heute Zentrum ÜBERLEBEN) im Fundraising, der Öffentlichkeitsarbeit und im Projekt- und Qualitätsmanagement. Seit Juni 2016 Geschäftsführerin bei BIG e.V.
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BIG e.V. Satzung (in der Fassung vom 16.08.2012)
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§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „BIG e.V.“. Die Abkürzung BIG e.V., die für den bisherigen Vereinsnamen „Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen“ stand, soll in Zukunft folgende Bezeichnung abkürzen: „Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen“.
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
§ 2: Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke und des Allgemeinwohls durch die Erarbeitung und Umsetzung von Interventionen zum Abbau von häuslicher Gewalt und für den Schutz von misshandelten Frauen und Kindern in Berlin
2. Die Ziele des Vereins sollen vorangetrieben und durchgesetzt werden insbesondere durch die Förderung des Zusammenschlusses von Mitarbeiterinnen aus den Berliner Anti-Gewalt-Projekten und Menschen, die sich gegen Gewalt gegen Frauen engagieren.
3. Der Satzungszweck soll erfüllt werden insbesondere durch:
a) Öffentlichkeitsarbeit zu den Ursachen, Art, Ausmaß und Folgen häuslicher Gewalt.
b) Erarbeitung und Umsetzung eines Interventionsmodells in Berlin.
Dazu gehört die Bildung eines Runden Tisches, an dem alle Institutionen und Projekte, die gegen häusliche Gewalt arbeiten oder damit konfrontiert sind, beteiligt werden und die Bildung von Arbeitsgremien, die in den Bereichen
- Unterstützungsangebote für Frauen
- Polizei
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Kinder und Jugendliche
Maßnahmen erarbeiten, mit dem Ziel, Opfer häuslicher Gewalt effektiver zu unterstützen und vor weiteren Gewalttaten zu schützen. Diese Maßnahmen werden auf die besondere Situation der Migrantinnen abgestimmt. Die erarbeiteten Maßnahmen sind dem Runden Tisch zur Beschlussfassung zu unterbreiten um damit ihre Umsetzung voranzutreiben.
c) Beobachtung der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen und Aufbau von Clearingstellen zur Einzelfalllösung
d) Konzeptionierung, Aufbau und Leitung einer Hotline, die den betroffenen Frauen kompetente Hilfe anbietet, und Rund-um-die-Uhr telefonische Erstversorgung ermöglicht.
e) Konzeptionierung und Durchführung von Schulungen zu den Themen häuslicher Gewalt für verschiedene Berufsgruppen.
f) Die Förderung des Aufbaus sozialer Lern- und Trainingskurse für Täter
g) Die Förderung des Aufbaus von Unterstützerinnengruppen, die betroffenen Frauen psychosoziale Unterstützung anbieten und über die Inhalte der Trainingskurse informieren.
h) Konzeptionierung, Unterstützung und Aufbau weiterer Projekte, die den Vereinszielen und der Weiterentwicklung des Interventionsansatzes von BIG e.V. dienen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
2. Der Verein ist dem Humanismus verpflichtet und arbeitet unabhängig von konfessionellen und parteipolitischen Bindungen nach dem Prinzip sozialer Verantwortung und Solidarität.
3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
4. Die Aufgaben des Vereins werden durch öffentliche Mittel, Stiftungen, Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.
5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
6. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen und diese Satzung anerkennen.
2. Beitrittsanträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.
3. Die Mitgliedschaft endet durch:
- schriftliche Austrittserklärung mit vierteljähriger Frist zum Ende eines Kalenderjahres
- Ausschluss aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Nichtzahlung von zwei aufeinanderfolgenden Jahresbeiträgen. Gegen die Ausschlussentscheidung kann das Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang die Mitgliederversammlung anrufen.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
2. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.
3. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern und das Vereinsvermögen fürsorglich zu behandeln.
§ 7 Förderung des Vereins
Der Verein kann durch natürliche und juristische Personen gefördert werden, die die Ziele des Vereins ideell oder materiell unterstützen. Sie können in Arbeitsgruppen des Vereins mitwirken bzw. zur Lösung spezifischer Aufgaben herangezogen werden.
Förderpersonen des Vereins besitzen kein Stimmrecht und kein aktives Wahlrecht.
§ 8 Beiträge
Die Höhe und die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 9 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
§ 10 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Vereinspolitik und regelt die Angelegenheiten des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlungen sind mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder und die Förderpersonen sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einzuladen, jedoch ist in Ausnahmefällen auch eine kürzere Einladungsfrist möglich.
3. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder mindestens 3 Mitglieder unter Angabe des Zwecks schriftlich oder mündlich dies verlangen.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der TeilnehmerInnen beschlussfähig und fasst Beschlüsse –außer Satzungsänderungen- mit einfacher Mehrheit. Die Beschlussunfähig erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Auf Antrag eines Mitglieds kann die Abstimmung auch geheim erfolgen.
5. Satzungsänderungen können nur nach einmonatiger schriftlicher Ankündigung und mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die Stimme kann auch schriftlich abgegeben werden.
6. Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds bedarf einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
7. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- die Entlastung des Vorstands
- die Wahl des Vorstands
- die Wahl einer/s Kassenprüfers/in
- Satzungsänderungen
- die Festsetzung eines Mitgliedsbeitrags
- die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder
- Einsprüche gegen Ausschlussentscheidungen
- die Auflösung des Vereins
8. Über die Beschlüsse ist Protokoll zu führen.
§ 11 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, die dem Verein angehören.
2. Angestellte des Vereins können nicht in den Vorstand gewählt werden. Dem Vorstand darf nur höchstens eine Angestellte eines mit dem Berliner Interventionsprojektes assoziierten Projektes, angehören. Dem Vorstand sollen Angehörige verschiedener Berufsgruppen angehören.
3. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig soweit, nicht nach dieser Satzung die Mitgliederversammlung oder andere Satzungsorgane zuständig sind. Er ist insbesondere zuständig für Personalangelegenheiten (Auswahl, Krisenmanagement), Finanzen und die Kontrolle der laufenden Projekte.
4. Der Vorstand setzt für die laufenden Geschäfte des Vereins eine Geschäftsführerin ein.
5. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils 2 Mitglieder des Vorstands.
6. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
7. Der Vorstand kann Personen bevollmächtigen, die Vertretung des Vereins gerichtlich und außergerichtlich zu übernehmen.
8. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
9. Über die Beschlüsse ist Protokoll zu führen.
§ 12 Geschäftsführerin
Die Geschäftsführerin leitet die Geschäftsstelle des Vereins und die betrieblichen Einrichtungen. Sie ist Vertreterin des Vorstands im Sinne des § 30 BGB und wird vom Vorstand berufen.
§ 13 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Für die Beschlussfassung ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
2. Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte 2 LiquidatorInnen.
3. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für mildtätige Zwecke (für den Aufbau und die Unterhaltung eines Frauenhauses).
4. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.