BIG Koordinierung Nachrichten
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat.
Die LeSuBiA-Studie („Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“) ist eine geschlechterübergreifende Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland als gemeinsames Projekt von BMBFSFJ, BMI und BKA und die erste große deutsche Studie nach der Prävalenzstudie des BMFSFJ von 2004. Die Hoffnung, Entwicklungen von Gewalt gegen Frauen im zeitlichen Verlauf nachzeichnen zu können und weitere Grundlagen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu schaffen, konnte sie nur eingeschränkt erfüllen. Ihr fehlt der Fokus auf Gewalt gegen Frauen im Geschlechterverhältnis, ihr gesellschaftlicher Hintergrund und die strukturelle Einbettung von geschlechtsbezogener Gewalt.
Fachliche Einordnung des Bündnis Istanbul-Konvention.
Manche Frauen erleben Gewalt.
Zum Beispiel: Gewalt in der Partnerschaft.
Das nennt man Häusliche Gewalt.
Manche Täter überwachen Frauen.
Sie kontrollieren das Handy der Frauen.
Das macht den Frauen Angst.
Sie brauchen deswegen ein neues Handy.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende in Vereinen und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Wenn Sie Betroffenen von Häuslicher Gewalt in Ihrer Arbeit begegnen, sich aber nicht hauptsächlich mit diesem Thema beschäftigen, ist die Fortbildung richtig für Sie.
Berlin, 19.11.2025. Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
... durch die Novellierung der Verordnungen des Wohnteilhabegesetzes – WTG. Durch „Wunsch- und Wahlrechte“ für Leistungserbringer wird die gesetzlich verankerte Pflicht zum wirksamen Gewaltschutzkonzept ausgehebelt. Wir sehen darin eine problematische Entwicklung.
Die Versorgung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt ist nicht explizit in den Rahmenlehrplänen für die Pflegeausbildung enthalten und somit nicht verpflichtend für die Pflegeschulen – trotz bestehender Verpflichtungen durch die in Deutschland geltende Istanbul-Konvention und die Vorgabe in der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA (s. u.). Gemeinsam mit S.I.G.N.A.L. fordern wir die Fachkommission, welche die Rahmenlehrpläne aktuell überarbeitet, dazu auf, jetzt Abhilfe zu schaffen und das Thema explizit aufzunehmen.
BIG e.V. und Kooperationspartner*innen laden ein zu einem Fachtag im SFBB am Wannsee am 24. Juni 2025. Der Fachtag „Istanbul-Konvention: Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben in Deutschland“ setzt sich in Vorträgen, Workshops und Diskussionen mit den Anforderungen der Istanbul-Konvention auseinander.
Am 2. Dezember 2024 veröffentlichte das Justizministerium einen Referentenentwurf für das Erste Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes, das unter anderem die Einführung der elektronischen Fußfessel vorsieht. Hier können Sie unsere Stellungnahme dazu lesen.
Die Pläne für eine Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) hebeln die Menschenrechte von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen aus.
Als Landeskoordinierungsstelle bei Häuslicher Gewalt wünschen wir uns für das Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer Gewalt ein deutliches Zeichen der politischen Unterstützung zur Umsetzung der Ziele der Istanbul-Konvention und eine aktive Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.