Service Pressemeldungen
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Artikel 10 Istanbulkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Errichtung einer oder mehrerer staatlicher Stellen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verantwortlich sind.
Im Koalitionsvertrag 2021 wurde eine „vorbehaltslose und wirksame“ Umsetzung der Konvention angekündigt. „Diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen“, so das Bündnis. Dazu gehört aus Sicht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne des Art. 10 Istanbul-Konvention.
Das Bündnis Istanbulkonvention (BIK) verurteilt den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention scharf und fordert Konsequenzen für die deutsch- bzw. europäisch-türkischen Beziehungen. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen der Frauenbewegung, um Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen auf jeder Ebene zu bekämpfen